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Vermietbedingungen

Vermietbedingungen der Deutschen Möbeltransport AG (DMG), Hattersheim
Stand: Juni 2011 Versionsnummer: 01.06.11
 
1 . Geltungsbereich
Mietverträge werden ausschließlich nach Maßgabe
dieser Vertragsbedingungen durchgeführt. Gegenbestätigungen
des Vertragspartners unter Hinweis
auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit
widersprochen. Abweichungen hiervon sind nur
wirksam, wenn diese schriftlich niedergelegt werden.
Auf das konstitutive Schriftformerfordernis kann
nur schriftlich verzichtet werden.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die
Mietsache für die vereinbarte Mietzeit zu überlassen.
2.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen nur
bestimmungsgemäß einzusetzen und für deren
fachgerechte Wartung und Pflege Sorge zu tragen.
Ferner verpflichtet sich der Mieter, den Mietzins zu
bezahlen und die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit
in ordnungsgemäßem Zustand fristgerecht und
gesäubert zurückzugeben. Der Mietzins wird innerhalb
von 10 Tagen nach Vertragsschluss rein netto
zur Zahlung fällig. Die Abrechnung erfolgt nach der
tatsächlichen Mietdauer, mindestens jedoch die vereinbarte
Mietdauer. Bei einer Stornierung des Mietvertrages
durch den Mieter vor dem ersten Miettag
wird folgender Mietzins zur Zahlung fällig: bis 3
Werktage 25% bis 2 Werktage 50%, bis 1 Werktag
100% des Mietpreises.
2.3 Stellt der Vermieter neben der Mietsache auch
Bedienungspersonal zur Verfügung, so sind diese
Personen ausschließlich zur Bedienung der Mietsache
berechtigt; eine darüber hinausgehende Tätigkeit
dieser Personen und deren Verwendung für andere
Arbeiten ist unzulässig und ist nicht Vertragsgegenstand.

3. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache
3.1 Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache
in Verzug oder ist ihm die Übergabe unmöglich,
so kann der Mieter Schadensersatz nur dann verlangen,
wenn dem Vermieter hierbei Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3.2 Weist die Mietsache Mängel auf, so ist der Mieter
verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
3.3 Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist er
verpflichtet, vertragswesentliche Mängel jederzeit
beseitigen zu lassen. Während der Mängelbeseitigung
ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses
befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des
Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung
des Mietzinses oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
3.4 Hat der Mieter den Mangel zu vertreten (z.B. Fehlbedienung),
so hat er die Kosten für die Beseitigung
des Mangels durch den Vermieter zu tragen und ist
verpflichtet den Mietzins auch für den Reparaturzeitraum
zu zahlen.

4. Haftungsbegrenzung des Vermieters
Der Vermieter haftet für eigenes und das Handeln
seiner Erfüllungsgehilfen bei etwaigen Schäden des
Mieters, nur im Falle des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit. In jedem Fall ist die Haftung des
Vermieters auf die Höhe des vertraglich vereinbarten
Mietzinses beschränkt. Die Haftung für mittelbare
Schäden wird ausgeschlossen.

5. Zahlung des Mietzinses
5.1 Der Berechnung des Mietzinses liegt ein täglicher
Verwendungseinsatz von bis zu acht Stunden
zugrunde. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Nutzungstage
anzugeben, an denen ein Einsatz der
Mietsache erfolgt; dasselbe gilt bei einer Benutzung
der Mietsachen von mehr als acht Stunden täglich.
5.2 Zusätzlich zum Mietzins hat der Mieter die gesetzliche
Umsatzsteuer zu bezahlen.
5.3 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des
Mieters besteht nicht.
5.4 Ist der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses mehr
als 14 Tage in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt,
die Mietsache abzuholen; die Kosten hierfür fallen
dem Mieter zur Last.

6. Bestimmungen bei Rückgabe der Mietsache
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rückgabe
der Mietsache dem Vermieter spätestens einen
Tag zuvor anzuzeigen. Die Rückgabe kann nur
während der Geschäftszeiten des Vermieters erfolgen.
6.2 Die Mietzeit endet am Tag der Rückgabe, frühestens
jedoch mit Ablauf der vertraglichen Laufzeit.
6.3 Befindet sich der Mieter mit der Rückgabe der Mietsache
in Verzug oder befindet sich die Mietsache
zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht in ordnungsgemäßem
Zustand, so kann der Vermieter den ihm
daraus entstehenden Schaden vom Mieter ersetzt
verlangen. Darüber hinaus steht dem Vermieter ein
pauschalierter Schadensersatz in Höhe des vereinbarten
täglichen Mietzinses für die Dauer der Instandsetzung
der Mietsache zu.
6.4 Ist dem Mieter die Rückgabe der Mietsache unmöglich,
so er dem Vermieter den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen.

7. Kündigung des Mietvertrages
7.1 Ein für eine bestimmte Dauer geschlossener Mietvertrag
kann nicht gekündigt werden. Wird der Mietvertrag
auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann
er nach Ablauf der Mindestmietzeit mit einer Frist
von einem Tag gekündigt werden.
7.2 Der Vermieter ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt,
wenn sich der Mieter vertragswidrig verhält oder
wenn nach Vertragsschluss eine Verschlechterung
in den Vermögensverhältnissen des Mieters eintritt.
7.3 Der Mieter kann wegen Mangelhaftigkeit der Mietsache
vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter
seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt
oder ersatzweise eine gleiche Mietsache
dem Mieter nicht zur Verfügung stellt.
7.4 Der Mieter kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
vom Mietvertrag zurücktreten, wenn der Vermieter
die Mietsache über einen längeren Zeitraum
hinweg nicht zur Verfügung stellen kann.

8. Sonstige Bestimmungen
8.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache in seine
Betriebshaftpflichtversicherung einzuschließen.
8.2 Sind oder werden einzelne Regelungen dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden
Streitigkeiten ist der Sitz der DMG. In jedem
Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden
Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.


Anlage zu AGB Vermietung

Stand: Juni 2011 Versionsnummer 01.06.11

1.Bedienung Aufzüge & Lifte
Die Abholung der Außenaufzüge wie auch der Stecklifte
erfolgt gegen Vorlage des DMG-Führerscheins für die Bedienung
von Außenaufzügen/Steckliften oder einem Unterweisungsnachweis
durch den Hersteller. Bei Anmietungen
des Außenaufzuges Böcker-Senior wird darüber hinaus die
Vorlage eines gültigen Führerschein Klasse B (ehem. III-er)
vorausgesetzt. Bei Erstanmietung ist eine Tagesschulung
bzw. eine 2-3 stündige Kurzeinweisung (€ 35,00 / Std.)
erforderlich.

2. Versicherung Böcker Senior / Böcker Junior
Bei Anmietung eines Außenaufzuges Modell Böcker-Senior
oder Böcker-Junior besteht ab sofort ein Vollkaskoschutz für
den Außenaufzug - Sie erhalten einen Rundumschutz für
den gesamten Außenaufzug. Versichert sind Schäden, die
durch Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Diebstahl,
Totalschaden und Verkehrsunfall im öffentlichen
Straßenverkehr und am Aufzug während des eigentlichen
Einsatzes verursacht wurden. Für Schäden am Eigentum
Ihres Kunden übernimmt die DMG keine Haftung.
Im Schadensfall besteht folgende Selbstbeteiligung:
Böcker-Senior € 1.500,00 je Schadensfall
Böcker-Junior € 1.000,00 je Schadensfall

3. Betankung Außenaufzug
Betankungspauschale € 20,00 je Tankvorgang, die Abrechnung
der Betriebsstoffe erfolgt nach Beleg.

4. GEDA Stecklift 250Z / 200 / 250
Ab sofort besteht bei der Anmietung von GEDA-Liften ein
Vollkaskoschutz für den Lift. Versichert sind Schäden, die
durch Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Diebstahl
und Totalschaden am Aufzug während des eigentlichen
Einsatzes verursacht wurden etwaige Schäden, die
während des Transportes zum Einsatzort bzw. vom Einsatzort
zum jeweiligen DMG-Lager entstehen müssen über Ihre KFZVersicherung
abgewickelt werden. Für Schäden am Eigentum
Ihres Kunden übernimmt die DMG keine Haftung.
Im Schadensfall besteht folgende Selbstbeteiligung:
GEDA 250Z / 200 / 250 € 500,00 je Schadensfall

5. Akten-/Bürocontainer
Die Versicherung ist im Mietpreis enthalten.
Selbstbeteiligung pro Container:
Teilschäden: € 80,00/St.
Totalschäden: € 280,00/St.

6. PC-Transportwannen/Roll-Boxen
Die Versicherung ist im Mietpreis enthalten.
Selbstbeteiligung pro PC-Transportwanne:
Teilschäden: € 30,00/St.
Totalschäden: € 120,00/St.

7. SamsonCarts
Die Versicherung ist im Mietpreis enthalten.
Selbstbeteiligung pro SamsonCart:
Teilschäden: € 200,00/St.
Totalschäden: € 550,00/St.

8. Möbelhunte
Die Versicherung ist im Mietpreis enthalten.
Selbstbeteiligung pro Möbelhunt:
Totalschäden: € 35,00/St.

9. Verlust von Mietmaterial
Bitte beachten Sie, dass keine der angebotenen Versicherungen,
außer für Böcker-Außenaufzüge, Verlust bzw. Diebstahl
beinhaltet. Im Falle des Verlustes / des Diebstahles muss der
Mieter die gesamten Kosten für die Wiederbeschaffung des
Mietgegenstandes (Einkaufspreis, Bestellkosten, Frachtkosten
sowie das Handling) tragen.

10. Abholung & Rückgabe von Mietmaterial
Die Abholung und Rückgabe von Mietmaterial muss stets
während der Lageröffnungszeiten stattfinden.
Abholungen können i.d.R. zu folgenden Zeiten am Vortag
des ersten Miettages erfolgen:
Mo. Do. 15.00 bis 16.00 Uhr
Fr. 13.00 bis 14.00 Uhr
Rückgaben müssen spätestens an dem auf den letzten
Miettag folgenden Werktag zwischen 08.00 und 09.00 Uhr
erfolgen.
Samstage und Sonntage zählen stets als volle Miettage, an diesem Tag kann keine Abholung bzw. Rückgabe erfolgen Bei Einhaltung der Zeiten am Aus- und Rückgabetag werden diese nicht als Miettage berechnet.
Die Anmietung ist jeweils nur für ganze Miettage möglich.
Für die über den üblichen Verschleiß hinausgehenden
Schäden haftet der Mieter. Auf einer Checkliste werden
etwaige Schäden dokumentiert. Mietmaterial, das beschädigt
oder unbrauchbar oder nicht zurückgeliefert
wird, wird ohne weitere Benachrichtigung des Mieters zu
dessen Lasten auf schnellstem Weg instand gesetzt bzw.
neu beschafft. Die Abnahme erfolgt unter Vorbehalt
einer ausführlichen späteren Zustandsprüfung.
Bei
Mietmaterial, das grob verunreinigt zurückgeliefert wird,
wird die Reinigung durch die DMG an den Mieter weiterberechnet.

Vermietbedingungen der DMG Deutsche Möbeltransport AG
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